Schul- und Hausordnung

"Ich bin von je der Ordnung Freund gewesen"
Johann Wolfgang von Goethe, Faust 1

Vorwort

Das Goethe-Gymnasium ist nach der Generalsanierung seit dem Schuljahr 2017 / 18 in fünf Geschossen der Seestraße 37 untergebracht. Das Gebäude ist ein zentraler Teil des Schulcampus Innenstadt, der fünf Sekundarschulen umgreift. Gemeinsame Frei- und Verkehrsflächen, Sozialcurricula und Mensen zeugen von der Campus-Gemeinschaft und der Absicht des Schulträgers, der Stadt Ludwigsburg, diesen Campus zu unterstützen und auszubauen. Die Campus-Charta ist Anhang dieser Schul- und Hausordnung. Sie gilt für alle Campus-Schulen. In unserer Schulgemeinschaft treffen sich Menschen mit unterschiedlichem Temperament und Selbstverständnis. Die Regeln in der Schul- und Hausordnung des Goethe-Gymnasiums Ludwigsburg sind an das Leitbild angelehnt. Wir lernen und arbeiten in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung. Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Geräten wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Wir sind alle bereit, auf andere Rücksicht zu nehmen. Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Wir sind freundlich und höflich im Umgang miteinander und zeigen in unserem Tun Verantwortung und helfen einander! Die Schul- und Hausordnung richtet sich an Mädchen und Jungen, Frauen und Männer.

Ludwigsburg, Juni 2018

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Sicherheit

  • Alle Schüler unterstehen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen der Aufsicht der Schule. Sie müssen deshalb die Anweisungen von Lehrkräften und anderem Schulpersonal befolgen. Die Gefährdung oder Verletzung von Personen sowie Sachbeschädigungen sind nicht erlaubt.
  • Vor dem Sportunterricht werden alle Wertsachen sicher in beaufsichtigten Sammelkisten abgelegt. Erfolgt dies nicht, besteht kein Anspruch auf Haftung.
  • Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben. Aufgefundene Kleidungsstücke sind an der Garderobe im Aufenthaltsraum abzuholen; sonstige Fundgegenstände liegen in der Fundsachenvitrine, die vom Sekretariat oder dem Hausmeister aufgeschlossen wird.
  • Gefährliche Gegenstände, Waffen, Spielzeugwaffen und jugendgefährdende Medien dürfen auf dem Schulgelände und im Gebäude nicht mitgeführt werden.
  • Bälle, Roller, Skateboards u.a.m. dürfen im Schulgebäude nicht benutzt oder gefahren werden.
  • Bei Feueralarm ist das Gebäude geordnet auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen zu verlassen, und die Sammelpunkte sind aufzusuchen (siehe Flucht- und Rettungspläne in den Klassenräumen). Bei Amok-Alarm werden die Unterrichtsräume abgeschlossen, Schüler und Lehrkräfte verbarrikadieren sich im Raum, bis Entwarnung kommt.
  • Gefährliche Spiele (Raufen und Rennen im Gebäude, Werfen mit Gegenständen) müssen unterbleiben. Das Werfen von Schneebällen ist nicht gestattet.

Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel

  • Gebäude, Mobiliar, Lehrmittel und technische Geräte der Schule sind schonend zu behandeln.
  • Bei Sachbeschädigungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände wird der Schaden dem Rektorat gemeldet und von den Verursachern geregelt.

Umwelt

  • Wir gehen verantwortungsbewusst mit Energie und Rohstoffen um und halten Klassenzimmer, Schulhaus und Schulgelände sauber.
  • In den Unterrichtsräumen und auf den Fluren wird Abfall in entsprechend bezeichneten Behältern getrennt entsorgt.
  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude verboten.

Gesundheit

  • Unser Schulgebäude, der Pausenhof und der gesamte Innenstadt-CAMPUS sind alkohol-, rauch- und drogenfrei. Auch so genannte „Energy-Drinks“ werden nicht konsumiert.

Fahrradparkplatz

  • Fahrräder und andere Fahrzeuge (z.B. Roller, Skateboards) werden nur auf den dafür vorhergesehenen Plätzen abgestellt. Eine umsichtige Fahrweise wird vorausgesetzt. Fahrräder sind gegen Diebstahl an die Fahrradbügel anzuschließen.

Aufenthalt im Gebäude und in den Unterrichtsräumen

Grundsätzliches zum Schulalltag

  • Bis 07.30 Uhr und bei späterem Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler in der Eingangshalle oder im Aufenthaltsraum auf.
  • Der Oberstufenaufenthaltsraum steht Schülern der Klassen 10 – 12 zur Verfügung. Der Schlüssel ist gegen Unterschrift auf dem Sekretariat erhältlich. Zehntklässler benutzen den OS-Aufenthaltsraum nur, wenn nachweislich Unterricht ausfällt. Die Schülerschaft hält die Aufenthaltsräume sauber und stellt das Mobiliar ordentlich zurück.
  • Die Lehrkräfte schließen die Unterrichtsräume pünktlich zu Unterrichtsbeginn auf und nach Unterrichtsende wieder zu. Schüler sind ohne Lehreraufsicht / „gefühlte Aufsicht“ (Kl. 8-10) nicht in den Unterrichtsräumen.
  • Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, meldet der Klassensprecher/Kurssprecher dies auf dem Sekretariat/ Rektorat.
  • Die erste große Pause (09:15 – 09:40) verbringt die Schülerschaft wie an allen anderen Campusschulen üblich auf den Schulhöfen. Bei schlechtem Wetter, das auf dem Vertretungsplan gegebenenfalls ausgewiesen wird, können die Schüler auf den Fluren im Erdgeschoss und im Untergeschoss bleiben. Der Aufenthaltsraum ist verschlossen.
  • In der zweiten Vormittagspause (11:10 – 11:25) können die Schüler das Gebäude verlassen oder dort verbleiben. Der Aufenthaltsraum ist geschlossen.
  • In der Mittagspause gilt das Gleiche, doch stehen der Aufenthaltsraum und in der kalten Jahreszeit weitere dafür ausgestattete und beaufsichtigte Räume zur Verfügung. Die Flure im Haus werden geräumt.
  • Fünf Minuten vor Ende der Pausen, also 09:35, 11:20, 13:50 und 15:35, gehen die Schüler zum Unterrichtsraum und warten, bis die Lehrkraft aufschließt. Die Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte, die Aufsicht führen.
  • Nach 17:30 Uhr ist der Aufenthalt im Schulhaus nur mit Erlaubnis eines Fachlehrers oder der Schulleitung gestattet.

Verlassen des Schulgeländes

  • Schüler bis einschließlich Klasse 9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers oder des Rektorats / Sekretariats verlassen.
  • n der Mittagspause ist Schülern ab der Klasse 10 das Verlassen des Campusgeländes gestattet. Schülern der Klassen 5 bis 9 ist dies nur in Gruppen erlaubt, wenn deren Erziehungsberechtigte der Schule gegenüber hierfür eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis erteilt haben. Schülern der Klassen 5 und 6 sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 ohne Elternerlaubnis haben sich grundsätzlich auch während der Mittagspause auf dem Schulgelände aufzuhalten. Für Schüler, die das Schulgelände verlassen, tragen die Lehrkräfte und die Schulleitung keine Aufsichtsverantwortung.

Ganztagsbetreuung

  • Ganztagsbetreuung bedeutet, dass die Schüler Mo. bis Do. von 07:45 – 15:25 und freitags immer bis 12:10 am GGL betreut werden. Ganztagskinder gehen von Montag bis Donnerstag mit den Mittagspausenbetreuern geschlossen in die Mensa zum Mittagessen.

Aufräumen

  • Lehrer und Schüler achten darauf, dass an den dafür vorgesehenen Tagen vor der Mittagspause und nach dem Nachmittagsunterricht aufgestuhlt und täglich nach der letzten Stunde gefegt wird.
  • Die Klassenordner sind gemeinsam für die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich.

Fachräume und Sporthallen

  • Die in allen Fachräumen und Sporthallen geltenden besonderen Ordnungen sind zu beachten.

Weitere Ordnungen

Umgang mit digitalen Geräten

  • Das Verwenden aller digitaler Geräte (u.a. auch Kopfhörer aller Art) ist auf dem Schulgelände während des gesamten Schultags, auch in den beaufsichtigten Pausen, grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Not- und Gefahrensituationen, um Hilfe (bspw. durch Polizei oder Notarzt) herbeizurufen. Ab Klasse 10 dürfen nach Zustimmung der Schule bzw. der jeweiligen Lehrkraft Tablets im Unterricht eingesetzt werden. Hierzu unterschreiben die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Vereinbarung. Generell werden diese Tablets bei der Nutzung flach auf den Tisch gelegt. Internetnutzung während des Fachunterrichts ist untersagt.
  • Bei Bedarf steht das Sekretariat für Anrufe nach Hause zur Verfügung.
  • Auf Verstöße gegen diese Regeln wird die Schule mit geeigneten Maßnahmen reagieren. In wiederholten oder schweren Fällen erfolgen formelle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (insbesondere Nachsitzen bis zu 4 Unterrichtsstunden, Androhung des Unterrichtsausschlusses, Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen).
  • Generell wird das digitale Endgerät bei Verstößen gegen die Ordnung eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Das Gerät kann dann nach Unterrichtsende dort abgeholt werden. Bei wiederholter Missachtung der Regeln untersagt der Fachlehrer die Nutzung des Tablets auf Dauer.
  • Digitale Endgeräte (z.B. Handy, smartwatch, etc.) werden vor Klassenarbeiten eingesammelt und beim Lehrer archiviert.
  • Bei Kursstufenschülern wird die Sanktion im Tagebuch vermerkt.
  • Lehrkräfte dürfen die Nutzung dieser Geräte unter genauer Vorgabe erlauben.
  • Den Klassen 11 und 12 ist die Nutzung der Geräte mit Ausnahme der unter 4. genannten Anwendungen im Aufenthaltsraum der Oberstufe erlaubt. Es wird eine auf den Unterricht bezogene und maßvolle Nutzung erwartet.
  • Die Regeln werden den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenleitung im Rahmen der Medienerziehung vermittelt. Zentrale Botschaft ist, dass alle durch den regelwidrigen Gebrauch digitaler Geräte Nachteile erleiden können und der Gemeinschaft geschadet wird.

Stundenplanänderungen

  • Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich täglich auf den Monitoren bzw. über WebUntis über Stundenplanänderungen zu informieren.

Werbung, Handel

  • Werbung und Handel sind im Schulhaus und auf dem Campusgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.

Entschuldigungen – Beurlaubungen

Entschuldigungen

  • Alle Schüler führen ihr grünes Entschuldigungsbuch immer mit sich.
  • Bei Erkrankung hat innerhalb von zwei Unterrichtstagen eine Mitteilung an die Schule zu erfolgen. Auf eine fernmündliche oder elektronische Mittelung muss innerhalb von drei Tagen ab dem Folgetag der ersten Mitteilung eine schriftliche Entschuldigung folgen; bei minderjährigen Schülern durch den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen durch den Schüler selbst. (Beispiel: Erkrankung am Freitag, Benachrichtigung per E-Mail am Freitag, schriftliche Entschuldigung bis Montag.) Ist der Schüler länger krank, so erfolgt die schriftliche Entschuldigung mit dem Entschuldigungsheft am 1. Tag nach der Rückkehr in den Unterricht.
  • Die schriftliche Entschuldigung muss den gesamten Zeitraum beinhalten. Auch für einzelne versäumte Stunden ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, z.B. wegen Unwohlseins, kann der jeweils unterrichtende Lehrer auf der dafür vorgesehenen Seite im grünen Entschuldigungsheft bewilligen. Das Formular wird vom Erziehungsberechtigen vervollständigt und beim Klassenlehrer vorgelegt.
  • Für Kursstufenschüler gilt: Die erste Mitteilung geht an den Tutor. Die schriftliche Entschuldigung muss bei jedem Fachlehrer erfolgen, bei dem der Unterricht versäumt wurde. Ab drei Fehltagen genügt eine schriftliche Entschuldigung beim Tutor. Der Schüler ist dazu verpflichtet, diese Entschuldigung jedem Fachlehrer vorzulegen, bei dem er Unterricht versäumt hat.
  • Im Falle einer Verhinderung bei einer Klausur oder GFS gilt grundsätzlich: Vor der 1. Stunde erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die betroffene Fachlehrkraft.

Beurlaubungen

  • Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstagen werden rechtzeitig vom Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler schriftlich beim Klassenlehrer / Tutor beantragt.
  • Für Beurlaubungen von mehr als zwei Unterrichtstagen ist die Schulleitung zuständig.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Die Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung und kann nur einmal im Verlauf der jeweiligen Schulzeit erteilt werden.
  • Ein Schüler kann nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Sportunterricht befreit werden. Überschreitet die Freistellung ein halbes Jahr, so ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests erforderlich.

Schlussbemerkungen

Jeder Schüler erhält zu Beginn seiner Schulzeit am Goethe-Gymnasium die Schul- und Hausordnung und ist verpflichtet sich an die Regeln zu halten. Sollte dies nicht gelingen, müssen durch die Verantwortlichen geeignete Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, die der Übertretung angemessen sind. Hierzu finden sich in den Anhängen genaue Bestimmungen: Grundlegend ist das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, im Besonderen der §90, der Schul- und Ordnungsmaßnahmen regelt.

Diese Schul- und Hausordnung tritt am 15.06.2018, die geänderte Hausordnung am 06.09.2024 in Kraft.

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