Die Vorbereitungsklasse am Goethe-Gymnasium

Aufgrund des derzeit hohen Migrationsdrucks, u.a. in der Folge des Krieges in der Ukraine, hat das Goethe-Gymnasium eine teilintegrative Vorbereitungsklasse für Kinder und Jugendliche ohne deutsche Sprachkenntnisse in den Klassenstufen 5-9 eingerichtet. Diese funktioniert wie folgt:

  1. Aufnahmekriterien:
    Schülerinnen und Schüler ohne oder mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden im Rahmen einer zweijährigen Probezeit in die Vorbereitungsklasse aufgenommen. Eine Aufnahme kann allerdings nur dann erfolgen, wenn es in der altersmäßig passenden Klassenstufe einen Schulplatz in einer Regelklasse gibt.
  1. DaF- und DaZ-Unterricht nach Niveaustufen:
    Sie erhalten wöchentlich 4-6 Stunden Unterricht in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) passend zum jeweiligen Sprachniveau A1 – A2 – B1 – B2/C1.
  1. Individuelle Lernprogression:
    Je nach Lernfortschritt werden die Schülerinnen und Schüler in das jeweils passende Sprachniveau zugeordnet – ggf. auch im laufenden Schuljahr.
  1. Sprachstandsprüfungen:
    Passend zum Sprachniveau erfolgen dann regelmäßig offiziell anerkannte Sprachstandsprüfungen, die von den Lehrkräften der Schule durchgeführt werden. Das durch eine Prüfung nachgewiesene Sprachniveau wird mit einem Zertifikat, das von der Schule ausgestellt wird, offiziell nachgewiesen.
  1. Englischunterricht:
    In Abhängigkeit von der personellen Ressourcenlage an der Schule kann im Einzelfall auch individueller Englischunterricht angeboten werden.
  1. Mathematik:
    Das Fach Mathematik wird grundsätzlich in der Regelklasse unterrichtet.
  1. Zweite Fremdsprache:
    Am Gymnasium beginnt die 2. Fremdsprache in Klasse 6. Schülerinnen und Schüler, die spätestens zu Beginn der Klasse 6 aufgenommen werden, besuchen das Fach Französisch als 2. Fremdsprache.
    Schülerinnen und Schüler, die später aufgenommen werden, können die 2. Fremdsprache Französisch ersetzen durch ihre jeweilige Muttersprache. In diesem Falle wird einmal im Schuljahr im Monat Mai eine schriftliche Feststellungsprüfung durchgeführt. Die dabei erzielte Note ersetzt die 2. Fremdsprache des Gymnasiums im Versetzungszeugnis bis Klasse 10.
    Die Prüfung wird an der Schule unter Aufsicht durchgeführt und von muttersprachlichen Lehrkräften inhaltlich gestellt und korrigiert.
  1. Regelunterricht in der altersgemäßen Klassenstufe:
    Abgesehen vom speziellen Sonderunterricht Deutsch in der VKL besuchen die Schülerinnen und Schüler den Regelunterricht einer altersgemäßen Klasse, der die Kinder und Jugendlichen bei Aufnahme am Goethe-Gymnasium zugewiesen werden.
  1. Überprüfung des Leistungsstandes:
    Der Lern- und Leistungsstand jedes Schülers und jeder Schülerin wird bei den Notenkonventen im Februar und Juli des Jahres in der jeweiligen Klassenkonferenz besprochen.
  1. Regelaufnahme am Gymnasium:
    Spätestens nach zwei Jahren entscheidet die Klassenkonferenz, ob ein Schüler oder eine Schülerin das Potential hat, am Gymnasium zu bestehen und die Probezeit bestanden hat. In diesem Falle wird er als regulärer Schüler am Gymnasium aufgenommen. Wurde die Probezeit nicht bestanden, muss der Schüler bzw. die Schülerin das Gymnasium verlassen und – in Abhängigkeit des Alters – an eine andere Sekundarstufe I – Schule oder – ab 16 Jahren – an eine berufliche Schule wechseln.

Stand: 01.09.2024