Entschuldigungsregelungen
Alle Schüler führen immer ihr Entschuldigungsheft mit sich.
Bei Erkrankung erfolgt spätestens am Morgen vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Mitteilung der Eltern (bei volljährigen Schülern durch den Schüler oder die Schülerin selbst) an die Klassenleitung (5-10) oder den Tutor (11-12) – in der Regel per Mail.
Laut Schulbesuchsverordnung des Landes muss innerhalb von 3 Tagen nach Erkrankung eine schriftliche und unterschriebene Krankmeldung an die Klassenleitung geschickt werden.
Diese Regelung wird ersetzt durch die schriftliche Krankmeldung der Eltern oder des volljährigen Schülers im Entschuldigungsheft am ersten Tag der Rückkehr in die Schule. Diese wird der Klassenleitung oder dem Tutor vorgelegt.
Die schriftliche Entschuldigung muss den gesamten Zeitraum beinhalten. Auch für einzelne versäumte Stunden ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, z.B. wegen Unwohlseins, kann der jeweils unterrichtende Lehrer auf der dafür vorgesehenen Seite im grünen Entschuldigungsheft bewilligen. Das Formular wird vom Erziehungsberechtigten vervollständigt und beim Klassenlehrer vorgelegt.
Für Kursstufenschüler gilt: Die erste Mitteilung geht an den Tutor. Die schriftliche Entschuldigung muss bei jedem Fachlehrer erfolgen, bei dem Unterricht versäumt wurde. Ab drei Fehltagen genügt eine schriftliche Entschuldigung beim Tutor. Der Schüler ist dazu verpflichtet, diese Entschuldigung jedem Fachlehrer vorzulegen, bei dem er Unterricht versäumt hat. Im Falle einer Verhinderung bei einer Klausur oder GFS gilt zusätzlich: Vor der 1. Stunde erfolgt eine Mitteilung im Sekretariat. Innerhalb der Dreitagesfrist muss die schriftliche Entschuldigung dem betreffenden Fachlehrer vorgelegt werden.