Umgang mit elektronischen Geräten

  • Das Verwenden aller digitaler Geräte ist auf dem Schulgelände während des gesamten Schultags, auch in den beaufsichtigten Pausen, grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Not- und Gefahrensituationen, um Hilfe (bspw. durch Polizei oder Notarzt) herbeizurufen.
  • Bei Bedarf steht das Sekretariat für Anrufe nach Hause zur Verfügung.
  • Auf Verstöße gegen diese Regeln wird die Schule mit geeigneten Maßnahmen reagieren. In wiederholten oder schweren Fällen erfolgen formelle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (insbesondere Nachsitzen bis zu 4 Unterrichtsstunden, Androhung des Unterrichtsausschlusses, Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen).
  • Bei schweren Verstößen gegen die Ordnung, insbesondere Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unautorisierte Bild- und Tonaufnahmen sowie Verbreitung solcher Daten oder herabwürdigender Äußerungen (sog. „Cybermobbing“), kann das digitale Endgerät eingezogen und zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Beseitigung der Störung sowie ggf. erforderlicher Beweissicherung durch Ermittlungsbehörden im Lehrerzimmer wieder abgeholt werden.
  • Bei Kursstufenschülern wird die Sanktion im Tagebuch vermerkt.
  • Lehrkräfte dürfen die Nutzung dieser Geräte unter genauer Vorgabe erlauben.
  • Den Klassen 11 und 12 ist die Nutzung der Geräte mit Ausnahme der unter 4. genannten Anwendungen im Aufenthaltsraum der Oberstufe erlaubt. Es wird eine auf den Unterricht bezogene und maßvolle Nutzung erwartet.
  • Die Regeln werden den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenleitung im Rahmen der Medienerziehung vermittelt. Zentrale Botschaft ist, dass alle durch den regelwidrigen Gebrauch digitaler Geräte Nachteile erleiden können und der Gemeinschaft geschadet wird.